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   OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19   

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OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19 (https://dejure.org/2020,36141)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.02.2020 - 3 UF 437/19 (https://dejure.org/2020,36141)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 3 UF 437/19 (https://dejure.org/2020,36141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 58 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 3 FamFG, § 64 Abs 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG
    Beschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Beschwerdefrist wegen Einreichung eines unvollständigen Verfahrenskostenhilfeantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Die Antragsgegnerin kann sich insoweit auch nicht auf einen Rechtsirrtum berufen, da sie anwaltlich vertreten war und sie sich das Verschulden ihres Verfahrensbevollmächtigten zurechnen lassen muss (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH NJW 2001, 2720 ff.).

    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind dann nicht gegeben, wenn die Beteiligte oder ihr anwaltlicher Vertreter (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO) erkennen kann, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe nicht gegeben sind (BGH NJW 2001, 2720 ff.).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZA 11/03

    Wiedereinsetzung der bedürftigen Partei wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Ein Antragsteller kann grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig, also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten gereicht hat (BGH FamRZ 2006, 32, 33, vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548 f.; BGH FamRZ 2003, 89, 90).

    Diesem Erfordernis ist jedoch nur genügt, wenn zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch eine ausreichende Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beteiligten nebst der erforderlichen Belege eingereicht wird (BGHZ InsO 2010, 1499, BGH FamRZ 2005, 1901, BGH FamRZ 2004, 1548).

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Ein Antragsteller kann grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig, also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten gereicht hat (BGH FamRZ 2006, 32, 33, vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548 f.; BGH FamRZ 2003, 89, 90).

    Diesem Erfordernis ist jedoch nur genügt, wenn zusammen mit dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch eine ausreichende Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beteiligten nebst der erforderlichen Belege eingereicht wird (BGHZ InsO 2010, 1499, BGH FamRZ 2005, 1901, BGH FamRZ 2004, 1548).

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 311/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verfahrenskostenhilfeantrag ohne Vorlage

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, nur dann als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer Frist wahrenden Handlung - wie hier der Beschwerde - verhindert anzusehen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 76 Abs. 1 FamFG i.V. m. 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH MDR 2013, 1478 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZB 125/05

    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Ein Antragsteller kann grundsätzlich nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe dargetan zu haben, wenn er rechtzeitig, also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, einen ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruck nebst den erforderlichen Anlagen zu den Akten gereicht hat (BGH FamRZ 2006, 32, 33, vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1548 f.; BGH FamRZ 2003, 89, 90).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Minderjährigen Kindern steht in analoger Anwendung des § 1360a IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern zu; dieser ist Teil der gesetzlichen Unterhaltspflicht (vgl. Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 115 ZPO Rz. 59; BGH FamRZ 2004, 1633; Karlsruhe FamRZ 2016, 1195).
  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10

    Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist dann nicht schuldhaft versäumt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist Verfahrenskostenhilfe beantragt hat und auf deren Bewilligung vertrauen durfte (BGH NJW-RR 2015, 703; BGH FamRZ 2015, 1103; BGH FamRZ 2013, 1720).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZB 25/08

    Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Verhältnis zur

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Die Darlegungslast für das Nichtbestehen oder die Nichtdurchsetzbarkeit eines Verfahrenskostenvorschussanspruchs hat die Antragsgegnerin (vgl. BGH FamRZ 2008, 1842 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14

    Verschuldete Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist dann nicht schuldhaft versäumt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist Verfahrenskostenhilfe beantragt hat und auf deren Bewilligung vertrauen durfte (BGH NJW-RR 2015, 703; BGH FamRZ 2015, 1103; BGH FamRZ 2013, 1720).
  • OLG Karlsruhe, 29.02.2016 - 20 WF 25/16

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19
    Minderjährigen Kindern steht in analoger Anwendung des § 1360a IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern zu; dieser ist Teil der gesetzlichen Unterhaltspflicht (vgl. Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 115 ZPO Rz. 59; BGH FamRZ 2004, 1633; Karlsruhe FamRZ 2016, 1195).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZB 20/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

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